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LG Köln, 22.09.2015 - 91 O 38/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.2015 - 91 O 38/15
- OLG Köln, 04.12.2015 - 18 U 149/15
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17
Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben
Auf die Berufung des Streithelfers der Antragsgegner änderte der Senat durch Urteil vom 15.12.2015 (18 U 149/15, veröffentlicht in AG 2016, 254-257) die den Antrag zurückweisende Entscheidung des Landgerichts Köln vom 22.09.2015 (91 O 38/15) und verpflichtete die Antragstellerin im Wege einer einstweiligen Verfügung, dem besonderen Vertreter näher bezeichnete Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. - OLG Köln, 04.12.2015 - 18 U 149/15
Rechtsstellung des Besonderen Vertreters im Sinne von § 147 AktG
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. September 2015 - 91 O 38/15 abgeändert und die Verfügungsbeklagte im Wege einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Verfügungskläger die unten aufgeführten, näher bezeichneten Unterlagen und sonstigen Informationen der Verfügungsbeklagten zugänglich zu machen und insofern die Anfertigung von Kopien bzw. Ausdrucken zu ermöglichen:.Der Verfügungskläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 22. September 2015 - 91 O 38/15 abzuändern und die Verfügungsbeklagte im Wege einer einstweiligen Verfügung zu verpflichten, ihm die unten aufgeführten Unterlagen und sonstigen Informationen der Verfügungsbeklagten zugänglich zu machen und die Anfertigung von Kopien zu ermöglichen:.
- OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 213/20
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei einem Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG
In diesem Verfahren hat das Landgericht den auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichteten Antrag des seine Informationsrechte nach § 147 Abs. 2 AktG verfolgenden besonderen Vertreters mangels Verfügungsgrundes abgelehnt (LG Köln, Urteil vom 22. September 2015 - 91 O 38/15). - LG Heidelberg, 28.08.2019 - 12 O 8/19
Haftung eines nicht wirksam bestellten besonderen Vertreters einer Gesellschaft …
Ungeachtet zivilprozessualer Schwierigkeiten mit einem solchen Antrag (Bernreuther WRP 2010, 1191) stand am 8.10.2015, als der Widerbeklagte Auskunft verlangte und zugesagt erhielt, ein erst später aufgehobenes Urteil im Raum, wonach dieses Recht nicht im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden konnte (LG Köln, Urt. v. 22.09.2015, 91 O 38/15, juris).